Nach der Online-Registrierung erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unverbindliche Einsatzangebote, die sich nach Ihren Qualifikationen und Einsatzzeiten richten. Falls Ihnen ein Stellenangebot zusagt, kontaktieren Sie uns gern per Mail oder auch telefonisch.
Interessieren Sie sich für eine Vertretung, senden wir ein Kurzprofil mit Ihren anonymisierten Daten an das Krankenhaus. Ist das Krankenhaus an Ihrem Einsatz interessiert, werden die persönlichen Kontaktdaten weitergegeben und es findet ein Telefonat zwischen Ihnen und dem Leiter der Einrichtung statt. Diese Kontaktaufnahme ist für Sie völlig unverbindlich und kostenlos. Alle Beteiligten können entscheiden, ob sie miteinander arbeiten wollen oder nicht. Falls eine Einigung beider Seiten stattfindet, erstellen wir die Vertragsunterlagen für eine Zusammenarbeit.
Unsere Dienstleistung ist für Ärzte kostenfrei. Unsere Provision erhalten wir ausschließlich von Ihrem neuen Arbeitgeber.
ArbeitnehmerüberlassungIm Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung werden Sie bei uns angestellt.
Als Ihr Arbeitgeber führen wir selbstverständlich die Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Beiträge zum Versorgungswerk) sowie die Einkommenssteuer ab. Die Gehaltsabrechnung erhalten Sie automatisch jeweils zum 15. des Folgemonats per Post. Gerade wenn Sie noch weitere Arbeitgeber haben empfehlen wir Ihnen, sich bei der Steuerklärung von einem Steuerberater unterstützen zu lassen.
Grundsätzlich muss sich der Arzt oder die Ärztin während des Einsatzes in einem anderen Bundesland bei der zuständigen Ärztekammer anmelden. Für nähere Informationen setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Ärztekammer in Verbindung, um die konkrete Regelung in dem genannten Fall zu erfragen. Diese kann durchaus von Ärztekammer zu Ärztekammer unterschiedlich ausfallen.
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